Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen



Stand 01.08.2018

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Work-Store-Seminare und Produktkunden.Alle Leistungen, Lieferungen und Angebote von Work-Store-Seminare erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichend allgemeine Geschäftsverbindungen der Vertragspartner, die dieser einzubeziehen beabsichtigt, widerspricht Work-Store-Seminare ausdrücklich. Diese Geschäftsbedingungen von Work-Store-Seminare gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Produkten und Leistungen von Work-Store-Seminare sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen-, oder Mailbestätigung von Work-Store-Seminare.

3. Preise

3.1. Soweit nicht gesondert vereinbart gelten die Produktpreise zum Zeitpunkt der jeweiligen Auftragsbestätigung von Work-Store-Seminare. Preisänderungen die sich Work-Store-Seminare jederzeit vorbehält, gelten ab dem Datum der Preisänderung. Bestehende Angebote von Work-Store-Seminare sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den Preis des Angebotes gebunden.

3.2. Alle Produktpreise verstehen sich ab Auslieferungslager, original verpackt, in Einzelkomponenten, zzgl. Frachtkosten und Umsatzsteuer. Die Montage geht zu Lasten des Käufers. Zusätzliche, über den Bestellumfang hinausgehende Kosten, werden gesondert berechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Der Produktkauf ist nur durch Vorkasse möglich. Nach Eingang der Zahlung wird die Bestellung zur Auslieferung weitergeleitet. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen.

5. Lieferung

5.1. Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten als unverbindliche Lieferfrist bei Produkten drei Wochen ab Zahlungseingang. Bei Lieferverzug seitens der Hersteller der Produkte wird der Käufer umgehend von Work-Store-Seminare informiert.

5.2. Höhere Gewalt und Verzögerungen durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und sowie durch Work-Store-Seminare nicht zu vertretende verspätete Lieferung durch Vorlieferanten führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

5.3. Um die Dauer der Behinderung ist Work-Store-Seminare berechtigt die Lieferfristen zu verlängern. Verlängern diese sich um mehr als acht Wochen ist der Käufer berechtigt von dem noch nicht gelieferten Teil der Lieferung zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit, oder wird Work-Store-Seminare von seiner Verpflichtung frei, berechtigt dies dem Käufer ist nicht Schadensansprüche geltend zu machen.

5.4. Die Lieferung der Produkte erfolgt teilweise vom Hersteller direkt. Zu diesem Zwecke werden die angegebenen Lieferadressen dem jeweiligen Hersteller übermittelt. Aus Gründen des Datenschutzes ist mit jedem Hersteller eine Auftragsdatenvereinbarung gemäß DSG-VO getroffen.

6. Gewährleistung /Garantie

6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

6.2. Werden Produkte von Personen gekauft, die die Kaufgegenstände zum Zwecke des gewerblichen Wiederverkaufs erwerben, wird die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf ein Jahr verkürzt.

6.3. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Gesetzliche Ansprüche nach §478 BGB bleiben unberührt.

6.4. Die angemessenen Aufwendungen von Work-Store-Seminare infolge unberechtigter Gewährleistungsansprüche, Kosten für Transport, Besichtigung vor Ort und Prüfung sind vom Kunden zu erstatten.

6.5. Es gelten die gesetzlichen Garantiezeiten, oder abweichend verlängerte Garantiezeiten, wenn vom Hersteller einzelner Produkte eine längere Garantiezeit gewährt ist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen, die Work-Store-Seminare aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, verbleibt die verkaufte Ware im Eigentum von Work-Store-Seminare.

7.2. Work-Store-Seminare ist bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen, jederzeit berechtigt vom Angebot zurückzutreten.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

8.1. Soweit nicht abweichend in diesen Geschäftsbedingungen geregelt, oder gesondert vereinbart, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von Work-Store-Seminare, aktuell in München.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel so weit wie möglich verwirklicht. Ebenso ist bei etwaigen Vertragslücken zu verfahren.

9. Bestätigungen

Als schriftliche Bestätigung von Work-Store-Seminare gelten auch Übermittlungen per Fax und per E-Mail, diese müssen dazu nicht unterzeichnet sein.







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